Nach einem längeren Diskussionsprozess mit Trägern der Freiwilligendienste wurde die neue Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (RL-FwD) in Kraft gesetzt.
Hier kann die neue Richtlinie schon eingesehen werden. In Kürze erfolgt die Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt.